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Gerichtsurteil zu Mountainbike-Unfall

Ein Mountainbiker stürzt beim Überholversuch.

 

Auf einer gemeinsam genutzten Forststraße stürzt ein Mountainbiker beim Überholen einer Fußgängerin und fordert Schadenersatz. Vor Gericht geht es darum, wer für den Unfall haftet.

Naumburg - Ein Mountainbiker muss auf mit Fußgängern gemeinsam genutzten Strecken so fahren, dass niemand gefährdet wird. Dazu muss er sein Tempo so stark drosseln, dass er notfalls noch anhalten kann. Ansonsten kann er nach Kollisionen allein haften müssen. Das gilt auch dann, wenn sich Fußgänger noch kurz vor dem Zusammenstoß bewegen. Das zeigt eine Entscheidung (AZ: 2 U 39/25) des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg.

Im konkreten Fall ging es um einen Mountainbiker. Der war auf einer Forststraße unterwegs - mit rund 25 km/h bergab. Die Straße war als Mountainbike-Strecke ausgewiesen. Allerdings durften diese auch Fußgänger nutzen, obgleich daneben noch ein Wanderweg parallel verlief. So liefen ein Mann und seine Lebensgefährtin auf der Straße in der Mitte.

So wertet das OLG das Verhalten des Radlers.

Doch am Ende zog der Radler den Kürzeren. Zwar sah auch das OLG Naumburg bei Fußgängern durchaus eine Pflicht zur Rücksichtnahme auf gemeinsam genutzten Waldwegen. Doch im vorliegenden Fall wertete das Gericht das Fehlverhalten des Radlers so hoch, dass dagegen ein mögliches Fehlverhalten der Fußgängerin komplett zurücktrat.

Entscheidend war vor allem, dass der Radler selbst ausgesagt hatte, die Unsicherheit der Frau erkannt zu haben. Deswegen hätte noch langsamer fahren müssen - und notfalls anhalten müssen.

Das Gericht hatte festgestellt, dass sein Tempo bei der Annäherung aber bei rund 25 km/h gelegen hatte - unter den gegebenen Umständen viel zu schnell. Wer Fußgänger von hinten überholen will und erkennt, dass diese nicht eindeutig reagieren, muss immer bremsbereit sein.

Daher raten die DAV-Verkehrsrechtsanwälte: Auf gemeinsam genutzten Waldwegen gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. Daher müssen Radfahrer ihr Tempo immer den örtlichen Gegebenheiten und dem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer anpasse